Dieses Kartell ist gar keins, wie sich herausstellt. Oder zumindest keins im Sinne der Berliner Kartellgesetze. Soeben habe ich mit Hr. Scholz von der Landeskartellbehörde telefoniert, und der meinte, die Frage sei aufgrund diverser Beschwerden von Veranstaltern sowie aufgrund mehrerer kleiner Anfragen aus dem Abgeordnetenhaus gründlich geprüft worden und ein Missbrauch wäre nicht festgestellt worden. Ein behördliches Einschreiten ist auszuschliessen, die Alternative wäre eine Klageerhebung vor dem Landesgericht.

Mal sehen, ich werde auf jedem Fall mal mit einen Rechtsanwalt drüber sprechen. Denn es geht mir nicht so sehr darum festzustellen, dass eine zentrale Erhebung der Daten unzuläßig ist, das scheint mir ja auch höchst sinnvoll zu sein, sondern eben dass die Schnittstelle zur Datenbank nicht öffentlich ist. Im Kartellverfahren gegen Microsoft wurde Microsoft auch zur Offenlegung solcher Schnittstellen gezwungen, und das scheint mir hier sinnvoll zu sein.

So recht realistisch ist der Weg natürlich nicht, schliesslich würde das alles viel mehr Geld kosten, als ausland der cine marketing gmbh je zahlen würde. Aber vielleicht ist die Klage ja besonders aussichtsreich (-:

Der andere Weg ist natürlich der, den viele Softwareentwickler schon gegangen sind: reverse engineering des Übetragungsprotokolls des von cine marketing verwendeten java applets. Das ist vermutlich nicht komplett unmöglich, nur recht zeitaufwendig. Aber auch ganz reizvoll…