Nun kann es ja nicht wirklich überraschen, dass Abgeordnete der CDU/CSU Auseinandersetzungen scheuen. Politische Diskussionen voranzutreiben, dient so gut wie nie dem Machterhalt, und nur dazu ist der Kanzler*innenwahlverein CDU/CSU da.

Entsprechend scheint es für Angelika Niebler selbstverständlich, Nachrichten von Wählern (und vermutlich auch Wählerinnen) nicht zu beantworten. Möglicherweise insbesondere dann, wenn in diesen Nachrichten Meinungen zum Ausdruck kommen, die denen der eigenen Partei (und auch denen der “freundlichen” Lobbyist*innen mit den lukrativen “Connections”) widersprechen.

Ob diese Diskussionsverweigerung auf einer obskuren politischen Strategie, einer grundsätzlichen Maulfaulheit oder auf der Gewissheit beruht, dass das geplante Abstimmungsverhalten in Sachen Urheberrechtsreform den Interessen der Mehrheit der Menschen wider- und den Interessen der grossen Copyright-Konzerne entspricht, wage ich nicht zu einzuschätzen.

Als Fussnote und vielleicht auch als ein möglicher Hinweis auf Maulfaulheit als Ursache des Schweigens im Walde von Frau Niebler sei noch erwähnt, dass ich vor Verfassen meiner Nachricht auch versucht habe, sie telefonisch zu erreichen. Angeblich war sie ausser Haus, aber ihre Kollegin versicherte mir, dass es das Beste sei zu schreiben und das auf jeden Fall mit einer baldigen Antwort zu rechnen sei.

Da Frau Niebler meine Mail zur Urheberrechtsreform allerdings unbeantwortet liess, dokumentiere ich sie hier.

11.4.2018

Sehr geehrte Frau Niebler,

wie ich lese, arbeiten Sie mit an der Urheberrechtsreform für den Binnenmarkt der EU. Ein gemeinsames Urheberrecht ist sicherlich zu begrüßen, aber nicht um den Preis der massiven Einschränkungen und Behinderungen, zu denen die gegenwärtigen Vorschläge, wie sie im Internet besprochen werden, führen werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass ein EU-weites Urheberrecht die Urheber/innen und nicht die Besitzer von großen Rechtekatalogen (wie die großen Konzerne Universal, Disney, aber auch Bertelsmann oder Springer) schützt. Denn obwohl diese Konzerne den höchsten Profit aus dem Urheberrecht ziehen, sind sie nicht – oder nur in sehr geringem Masse – die eigentlichen Urheber/innen.

Um Urheber/innen zu schützen und kreative Arbeit zu fördern, muss auf folgendes geachtet werden:

* keine “unendlichen” Schutzrechte. Die monopolistischen Rechte des Urheberrechts dienen dazu, dass Urheber/innen an ihren Schöpfungen verdienen können. Sie brauchen aber eine Grenze, denn keine kreative Schöpfung geschieht aus dem Nichts. So wie Wagner nicht die Nibelungen erfunden hat, so ist jede andere kreative Schöpfung nichts anderes als die Weiterentwicklung der menschlichen Kultur. Und dieser Prozess darf nicht dem sinnfreien und kulturlosen Profitinteresse von Grosskonzernen geopfert werden. 70 Jahre nach Tod der Schöpferin ist schon zu lang. Setzen Sie sich dafür ein, dass Leistungsschutzrechte bis max. 25 Jahre nach Tod des Schöpfers gelten.

* keine “Link Tax” (Artikel 11): Das berechtigte Interesse an dem Schutz der journalistischen Meinungsvielheit wird nicht erreicht, indem allen Schöpferinnen vorgeschrieben wird, wie sie ihre Schöpfungen im Internet darstellen können. Die “Link Tax” würde zum Beispiel die äußerst erfolgreichen “Creative Commons” zerstören, ohne ihr Ziel zu erreichen. Um die Meinungsvielheit zu fördern, ist es sinnvoller, Fördermodelle ähnlich denen in Frankreich für die Presse auf das Internet und ganz Europa auszudehnen. Finanzierbar wäre dies z.B. durch höhere Besteuerung von Werbung

* keine “Urheberrechtsdurchsetzung” durch private Institutionen (Artikel 13): Urheberrechtsverletzungen betreffen Zivilrecht. Sie begründen Schadensersatzansprüche der geschädigten Partei gegen die Partei, die die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Die Durchsetzung dieser Ansprüche aber privaten Firmen wie Google, Facebook oder ähnlichen zu übertragen, bedeutet eine Beweislastumkehr. Statt beweisen zu müssen, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, müssten Nutzerinnen dann gegen die Übermacht von Grosskonzernen beweisen, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Das ist nicht sinnvoll und eine massive Beschränkung der freien Kreativität, die zu fördern Aufgabe von Urheberrecht ist. Gesetze wie DMCA, die ähnliches weniger umfassend versucht haben, haben gezeigt, dass solche Verfahren von Rechtekataloginhabern rücksichtslos, schamlos und zum Schaden der Kultur und Gesellschaft ausgenutzt werden. Sie sind darüber hinaus technisch nicht sinnvoll umsetzbar (siehe ContentID bei youtube), weil mit dem dafür notwendigen “Fingerprinting” von Inhalten die endlosen Variationen, die die digitale Welt von Inhalten erzeugen kann, nicht ansatzweise erfasst werden können. Sollten Sie trotzdem an einem solchem Verfahren festhalten wollen, dann sollten Sie sich mindestens dafür einsetzen, dass Missbrauch solcher Systeme empfindliche finanzielle Strafen (z.B. 5-10% des Jahresumsatzes der missbrauchenden Firma) nach sich zieht und Firmen, die diese Systeme missbrauchen, von zukünftiger Nutzung dieser System ausgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Auch eine Nachfrage einige Monate später blieb unbeantwortet:

8.6.2018

Hallo Frau Niebler,

ich möchte nochmal auf das Thema Urheberrechtsreform im EU-Parlament zurückkommen. Ich würde Sie bitten, mir Ihren Standpunkt zu erläutern. Ich in auch enttäuscht, dass Sie sich nicht die Mühe gemacht haben, mir zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Eine ähnliche Anfrage an die Abgeordnete der Linken Martina Michels wurde im Übrigen schnell und klar beantwortet.

/Update 21.7.2018

Zum einen sei auf diesen Artikel verwiesen über den CDU-“Politiker” Axel Voss, der für den Text dieser katastrophalen Urheberrechtsreform verantwortlich zeichnet: https://www.buzzfeed.com/de/karstenschmehl/axel-voss-uploadfilter-artikel13-urheberrecht-fotos-dpa und dem offenbar Urheberrecht und Vergütung von Autor*innen persönlich schnurzpiepegal sind, der aber in allen seinen Begründungen für eine der unterhaltungsindustriefreundlichsten, offensichtlich von ihren Lobbies diktierten Urheberrechtsreformen der gesamten westlichen Welt genau mit dem Schutz von Autor*innen im Internet-Zeitalter argumentiert. Man kann sich sicher sein, das Axel Voss nach dem Aussscheiden aus dem parlamentarischen Betrieb für seine Servilität mit einen Top-Job in der Unterhaltungsindustrie belohnt werden wird.

Und zum anderen erreichte mich mehrere Monate nach meinem ursprünglichen Schreiben folgende Antwort von Angelika Niebler:

Sehr geehrter Herr Noack,

haben Sie besten Dank für Ihre Email, in der Sie mir Ihre Bedenken hinsichtlich der neuen Regelungen zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt mitgeteilt haben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich angesichts der weit mehr als 60.000 Emails, die mich zu diesem Thema erreicht haben, nicht auf jede Anfrage individuell antworten kann. Ich darf Sie daher bitten, meine Position zu diesem Thema meiner Homepage unter www.angelika-niebler.de und dort unter der Rubrik „Standpunkte / Copyright“ zu entnehmen.

Zum weiteren Verfahren erlaube ich mir den Hinweis, dass nach der Ablehnung des Mandats durch das Plenum des Europäischen Parlaments im September nun für die Abgeordneten die Möglichkeit besteht, Änderungsanträge zu dem Dossier einzubringen, über die dann wiederum Anfang September abgestimmt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Angelika Niebler, MdEP

Es bleibet dabei – Lobbies und ihre Politiker*innen sind eine der endemischsten Form von Korruption. Ob es bei Angelika Niebler für eine Job in der Unterhaltungsindustrie reicht, sei aber dahingestellt.